Der Rechtsstaat: Respektansprüche gegen den Gewaltmonopolisten
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In dieser Folge des „Rechtsstaats“ fragen wir nach gesellschaftlichen Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaats. Denn der Rechtsstaat ist nicht einfach nur ein Staat mit Machtmitteln, sondern eine in das und an das Recht gebundene menschliche Organisation. Diese Bindung hat ihre Konsequenzen: Staatliche Stellen haben gesellschaftliche Kräfte im Vorhinein bei der Normsetzung zu respektieren. Und sie haben Bürger im Vollzug dieser Normen ebenso im Nachhinein zu respektieren. Inwieweit diese Respekt gebietende, abwehrende Garantiefunktion der Grundrechte in jüngerer Vergangenheit in Vergessenheit geraten ist und in welchem Maße selbst traditionell heilige Räume inzwischen von staatlichem Vollzugshandeln betreten werden, erörtern wir mit den Rechtsanwälten Herbert P. Schons aus Duisburg und Ralf Ludwig aus Frose. In seinem Kommentar stellt Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt am Main Fragen nach der Qualität der aktuellen Rechtsprechung.
Moderation: Carlos A. Gebauer
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Der Rechtsstaat: Impfzwang, Mobbing, Meinungsfreiheit
Erstausstrahlung: 08.12.2023 10:00 Uhr
Der Wiener Rechtsanwalt und Politiker Dr. Michael Brunner stellt seine Rechtsverfahren und die daraus resultierende politische Arbeit gegen den gesetzlichen Impfzwang in Österreich vor. Die Berliner Rechtsanwältin Christiane Meusel war selbst Opfer von Mobbing in Behörden und beobachtet eine Mobbing-Kampagne, die produziert, was sie eigentlich verhindern will. Schließlich erläutert der Arbeitsrechtler Ulrich Fischer eine Revue von Urteilen, mit denen Lehrer an öffentlichen Schulen belegt worden sind, weil sie sich unbotmäßig äußerten bzw. das Maskentragen in Frage stellten.
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Der Rechtsstaat: verdächtig oder unverdächtig?
Erstausstrahlung: 01.12.2023 10:00 Uhr
Unter Verdacht steht die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Das Verwaltungsgericht Köln hat im März 2023 geurteilt, dass die Partei ein „Verdachtsfall“ sei und daher mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Verhandlung in der Berufungsinstanz anberaumt auf Ende Februar 2024. Wir sprechen mit Rechtsanwalt Stephan Brandner aus Gera. Technischer Fortschritt ist per se unverdächtig: Von der Schreibmaschine mit Durchschlagpapier bis zu Legal Tech und KI. Jahrzehnte liegen zwischen diesen Momentaufnahmen in Rechtsanwaltskanzleien und dem Auftreten von Rechtsanwälten vor Gericht. Über die Auswirkungen reflektiert Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt. Die Schweiz steht unter Verdacht: Der frühere Schweizer Bankier und Filmemacher Pascal Najadi aus Luzern hat mit seinem Film „Cutting off the head of the Snake of Geneva“ den Fokus darauf gelenkt, dass Einrichtungen wie die WHO, Gavi oder das WEF diplomatische Immunität, Beschlagnahme- und Steuerfreiheit sowie völlige Freizügigkeit im Geldverkehr genießen. Über die rechtsstaatlich höchst fragliche Sonderbehandlung diskutieren wir mit Rechtsanwalt Dr. Manuel Brandenberg aus Zug.
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Der Rechtsstaat: Unterwerfungen, Unterstellungen und Nöte
Erstausstrahlung: 24.11.2023 10:00 Uhr
Im Gespräch mit Rechtsanwalt Tobias Ulbrich beleuchten wir Schadensersatzklagen gegen Hersteller von Impfarzneien und das eigenwillige Phänomen einer Justiz, die sich den Tatsachenfeststellungen von Behörden kritiklos unterwirft. Mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel erörtern wir, wie sich Gerichte im modernisierten ärztlichen Berufsrecht (und seiner Vorgreiflichkeit für strafrechtliche Fragen) verirren und ihre gewagten rechtlichen Thesen durch Tatsachenunterstellungen abstützen. Auch Arthur Terekhov kommentiert die Einstellung der Schweizer Gerichte zu einem ähnlichen Versuch, notfalls Argumenten in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen.
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Der Rechtsstaat: Verschwendung, Verfassungsgericht, Gesundheit
Erstausstrahlung: 17.11.2023 10:00 Uhr
Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023, wonach die Verträge des RBB unter anderem mit der juristischen Direktorin sittenwidrig und nichtig gewesen sind, untersucht der Arbeitsrechtler Ulrich Fischer. Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau analysiert Veränderungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und Carlos A. Gebauer widmet sich der Anwendung des § 278 StGB unter dem Gesichtspunkt eines richtigen Verständnisses von Gesundheit.
Moderation: Thomas-Michael Seibert
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Der Rechtsstaat: Macht und Ohnmacht – Überforderung und Übergriffigkeiten
Erstausstrahlung: 10.11.2023 10:00 Uhr
Morgens um 6 Uhr klingelt die Staatsmacht an der Tür. Eine Hausdurchsuchung erlebte die Krankenschwester Sabrina Kollmorgen am 1. November in Berlin. Es wird ihr eine Beleidigung einer Staatsanwältin vorgeworfen. Mit Rechtsanwalt Chris Moser sprechen wir über Anlass und Grenzen einer Hausdurchsuchung und das „richtige Verhalten“ als Betroffener. Rechtsanwalt Andreas Holenstein hat sich zusammen mit seinem Kollegen Artur Terekhov mit einer Normenkontrollklage gegen die Übergriffigkeit der Polizei im Kanton Aargau gewehrt. Dort wurden automatisiert Kfz-Kennzeichen erfasst und in Echtzeit mit diversen Datenbanken abgeglichen; vom Eingriff in ihre Rechte erfuhren die Betroffenen überwiegend nichts. Macht hat unbestritten das Bundesverfassungsgericht. Form und Inhalt der Amtsführung geben Anlass zu kritischer Nachfrage, jüngst anlässlich eines weiteren informellen Treffens am 8. November mit der Bundesregierung. Über das, „was man nicht tut“, und andere Aspekte der Gewaltenteilung sprechen wir mit Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert. Moderation: Michael R. Moser
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Der Rechtsstaat: Über Verfolgungsgrenzen
Erstausstrahlung: 03.11.2023 10:05 Uhr
Rechtsanwalt Michael Moser hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfolgungsgrenze in Strafsachen beobachtet. Keine Grenze kennen die Anklagebehörden derzeit bei falscher Wortwahl in Corona-Angelegenheiten. Strafverteidiger Dirk Sattelmaier berichtet von seinen Erfahrungen mit Strafprozessen wegen Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB. Zu den Verfolgungspraktiken bei Verdacht auf Äußerungsdelikte wagt Rechtsanwalt Alexander Christ einen Zwischenruf aus Anlass der Verhaftung des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Richter Dr. Manfred Kölsch gibt Auskunft über die neue europäische Praxis der Äußerungsgrenzen im DSA.
Moderation: Thomas-Michael Seibert
Und immer wieder darf man hier einer Quintessenz aus Intellekt, Fachwissen, Respekt, Verständlichkeit und Offenheit beiwohnen.
Kritik habe ich bislang wahrlich noch keine, aber vielen Dank für das erneute Angebot, eine solche zu äußern, sehr geschätzter Herr Gebauer.
Meine Frau und ich haben beruflich permanent mit Richtern und (etwas seltener) Fachanwälten zu tun.
Noch scheint es mir so zu sein, dass Deutschland in den AGs und OLGs (ist aufgrund unserer berufl. Tätigkeit bedingt, dass es da wg. Sachen von Verfassungsrang keine LG-Ebene gibt) wirklich sehr besonnene, mit Erfahrung, Seriosität, sogar gerne auch mal Humor, und sehr gesundem Menschenverstan d ausgestattete Richter gibt! Ich möchte mich dem Kommentar von Herrn RA Fischer da auch AUSDRÜCKLICH anschließen. Die älteren/alten Hasen sind aus dem besten Holz geschnitzt.
Bei den Anwälten, tja, sitzen wir tätigkeitsbe dingt oft früher oder später in deren Fadenkreuz. Aber auch da gibt es ganz hervorragende Leute, die sich eben nicht zum Brüllbüttel ihrer Mandanten machen lassen, sondern sich auf die Sache fokussieren. Mein Gott, was haben wir schon Schreiben erhalten, worin sich Anwälte wie Fanboys/-girls ihrer Mandanten verhalten. Egal. Letztere waren (in unseren Fällen) in den vielen Dutzenden der Gerichtssachen allesamt erfolglos.
Ich denke mittlerweile, alles ist da eine Frage des fairen Umgangs miteinander.
Wirken und glauben wir weiter an unserem/n Rechtsstaat!
In den massenhaften Strafprozessen gegen mich "argumentierte" die BRD ausdrücklich, dass sie nicht zur Wahrheit verpflichtet wäre und dass ich keinerlei Recht auf Wahrheit hätte. Entscheidend war ganz ausdrücklich nur, dass ich mich dem Diktat unterwerfe: Ich sollte die häretische Sekte von "Vatikanum 2" als katholische Kirche bezeichnen. Das ist Zwang zum öffentliche n vollkommenen Glaubensabfall (Apostasie).
Zugegeben, das ist u. .a. auch im Widerspruch zum Grundrecht der Bekenntnisfreih eit. Aber was "Grundrechte" bedeuten, weiß jeder spätestens seit "Corona".
Das Gefühl, dass Verwerfungen im Rechtsstaat am Ende des Tages von diesem Bundesverfassun gsgericht geklärt und ausgeglichen werden, ist verloren gegangen.
Mit der Besetzung des Gerichts durch den aktuellen Präsidenten, der noch im Jahr 2013 Seit' an Seit' mit Angela Merkel für die CDU Wahlkampf betrieb (das Wahlplakat ist im Internet verfügbar) hat die Reputation dieses Gerichts in der Fachwelt schon gelitten.
Nach dem Abendessen mit der Bundeskanzlerin , den politisch anmutenden Entscheidungen zu "Bundesnotbremse ", dem "Klimabeschluss" und der "einrichtungsbez ogenen Impfpflicht" und der nicht mehr nachvollziehbar en Annahmepraxis des höchsten Deutschen Gerichts ist viel, sehr viel an Vertrauen verloren gegangen. Ob und wie das zurückerlangt werden kann, ist eine große Frage für den Rechtsstaat, wie die Rückkehr zu "rechtsstaatlich er Normalität" - "etwas mehr Kontra täte gut", wie dieser Kontrafunk - mit Argumenten, Rede und Gegenrede und viel Vernunft!
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