Kontrafunk aktuell vom 18. September 2023
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In der Ausgabe vom 18. September 2023 spricht Gernot Danowski mit USA-Korrespondentin Susanne Heger über die aktuellen Themen in den USA: den Besuch der deutschen Außenministerin Baerbock, drohende Verfahren gegen den US-Präsident Joe Biden und dessen Sohn Hunter Biden. Der amerikanische Software-Riese Microsoft hat wohl ein Sicherheitsproblem – Hacker haben die Zugangsmöglichkeiten für die sogenannte Azure-Cloud erbeutet – betroffen sind Regierungen, aber auch wir Nutzer. Wie das passieren konnte und was Microsoft dazu sagt, dazu äußert sich IT-Fachmann Günter Born. Der Infektiologe Prof. Matthias Schrappe verrät, wie die Wechselbeziehung zwischen Politik und Wissenschaft funktioniert bzw. nicht funktioniert. Und der Bildungsexperte Josef Kraus spricht den Kommentar des Tages zum Thema Inklusion.
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Kontrafunk aktuell im Gespräch mit Susanne Heger
Biden-Impeachment
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Kontrafunk aktuell im Gespräch mit Günter Born
Der kleingeredete GAU: Microsofts Clouddienst-Hack
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Kontrafunk aktuell im Gespräch mit Matthias Schrappe
Von Covid zum Klima: Konsequenzen Berlin Kongress
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Kontrafunk-Kommentar von Josef W. Kraus
Instrumentalisierung behinderter Schüler für krude Ideologie
Bis hinein in die UNO: Instrumentalisierung behinderter Schüler für krude Ideologie
Die Vereinten Nationen beziehungsweise ihr jährlich 3 Milliarden US-Dollar teurer Wasserkopf, die UNO, haben mal wieder gezeigt, dass es dort auch viel um Ideologie und Bevormundung geht. Nun wurde einmal mehr Deutschland gerügt. 14 Seiten lang. Aus Genf, dem zweiten Hauptsitz der Vereinten Nationen neben New York, kam am 13. September die Kunde: Deutschland tue im Schulsystem zu wenig für die Inklusion Behinderter, indem es nach wie vor Förderschulen unterhalte. Was ist der Hintergrund? Im Jahr 2006 hatte die UN-Generalversammlung die Behinderten-Konvention angenommen. Ihr genauer Titel: „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“ Drei Jahre später trat die Konvention in Deutschland in Kraft. Unmittelbar danach entbrannte in Deutschland – zum x-ten Mal – eine abgehobene Debatte um die Gliedrigkeit des deutschen Schulwesens. Egalisierungsfanatiker sahen „endlich“ die Einheitsschule mit bezaubernder Morgenröte heraufsteigen. Aus New York und Genf angeblich befohlen.Aber offenbar will man zweierlei nicht wahrhaben:
Erstens: Deutschland hat eines des ausgereiftesten Förderschulwesen der Welt. Mit optimaler individueller Förderung in Kleinstgruppen, betreut von hochspezialisiertem Personal. In diesem System werden 300.000 Heranwachsende gefördert und unterrichtet: und zwar an 2.800 Förderschulen von 78.000 spezialisierten Lehrern und weiterem Betreuungspersonal. Das heißt: Auf eine Förderlehrkraft kommen statistisch 4 Schüler. Keine andere Schule mit 25-köpfigen Klassen und keine andere Schule auf der ganzen Welt kann diese individuelle Förderung leisten.
Zweitens: Die UN-Konvention enthält keinerlei Passus, mit dem die Beschulung in Förderschulen als Diskriminierung betrachtet würde. Im Gegenteil: Artikel 5 (4) der UN-Konvention spricht davon, dass „besondere Maßnahmen … zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen“ nicht als Diskriminierung gelten. In Artikel 7 (2) heißt es: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (In der englischen Fassung heißt „Kindeswohl“ übrigens – weitaus weniger zutreffend – „best interests“. Und auch Artikel 24 der Konvention spricht nicht von einem inklusiven einheitlichen Schulwesen. Trotzdem tun nach wie vor viele inkl. UN so, als wäre die Existenz deutscher Förderschulen ein Verstoß gegen die UN-Konvention. Die UN-Konvention verlangt aber eben keineswegs die Schließung von Förderschulen. Was heißt das konkret für den Alltag? Inklusion als Ziel ist richtig, als Weg kann es falsch sein. In vielen Einzelfällen kann Inklusion der falsche Weg hin zu Teilhabe sein. Vor allem muss jede Behinderung individuell betrachtet werden. Es muss vermieden werden, dass Schüler mit Anforderungen konfrontiert werden, denen sie nicht gewachsen sind. Inklusion ist insofern nur dann im Sinne des Kindeswohls, wenn begründete Aussichten bestehen, dass ein Schüler das Bildungsziel der betreffenden Schulform - durchaus mittels Nachteilsausgleich - erreichen kann und die Regelklasse durch die Inklusion nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Es kann keinen Automatismus geben - weder bei der Überweisung in eine Förderschule noch bei der Zuweisung in eine inklusive Regelklasse. Jede Behinderung ist zu spezifisch, als dass man auf differenzierte Diagnostik und Entscheidung verzichten könnte. Der individuelle Förderbedarf eines Kindes etwa mit Trisomie 21 ist ein völlig anderer als der eines seh-, hör- oder motorisch beeinträchtigten Kindes. Entsprechend der Art der Beeinträchtigung muss denn auch das Förderkonzept ausgerichtet werden: Wenn eine Behinderung bzw. Beeinträchtigung mit Hilfe technischer oder baulicher Mittel (Digitalisierung des Unterrichts, Aufzüge in Schulgebäuden, zusätzliche Räume usw.) bzw. mit Hilfe zusätzlicher Fachkräfte kompensiert werden kann, steht einer Inklusion nichts im Wege. Anders stellen sich die Möglichkeiten der Inklusion bei verhaltensauffälligen oder kognitiv beeinträchtigten Schülern dar. Es sollte der Grundsatz gelten: So viel Inklusion wie möglich – so viel Differenzierung wie nötig! Alles in allem: Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Mammutunternehmen, bei dem es um die gleiche Wertschätzung von Behinderten wie um die Wertschätzung eines jeden anderen Menschen geht; bei dem es nicht um ein „Alles oder Nichts“ bzw. um ein „Entweder – Oder“ geht, sondern um ein „Sowohl – Als auch“. Wer deutsche Förderschulen aber – wie zuletzt wieder geschehen – mit „Selektion“ oder gar „Euthanasie“ in Verbindung bringt, der missbraucht die besonders förderbedürftigen jungen Menschen für verbohrte Ideologie. Das gilt auch für die UNO.
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Wochenrückblick vom 9. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 09.12.2023 05:05 Uhr
Der Wochenrückblick mit Sprecher und Produzent Robert Meier. Diese Woche hören Sie ausgewählte Interviews mit folgenden Gästen:
- Thomas Fasbender, Journalist
- Rüdiger Stobbe, Stromdatenanalyst
- Rüdiger Lucassen, Oberst a. D. der deutschen Bundeswehr
- Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde
- Dr. Valentin Landmann von der Schweizer Neutralitätsinitiative
- Dr. Helmut Becker, BMW-Manager
- Dr. Markus Krall, Finanzexperte
- Bernd Lucke, Professor für Makroökonomie
- Dr. Matthias Burchardt, Bildungsphilosoph
- Manfred Haferburg, Kerntechniker
Den nächsten Wochenrückblick können Sie am 16. Dezember 2023 ab 5 Uhr morgens hören.
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Kontrafunk aktuell vom 8. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 08.12.2023 05:05 Uhr
Im Gespräch mit dem Kerntechniker Manfred Haferburg erörtern wir die Zukunft der Kernkraft. Weltweit werden neue Werke gebaut, und die Technologie wird weiterentwickelt. Auch Bill Gates forscht mit. Weiter betrachten wir Injektionen aus rechtlicher Sicht: Über 190 Millionen Covid-Impfungen wurden in Deutschland verabreicht. Sind das über 190 Millionen Straftaten? Diesen Verdacht hat der Rechtsanwalt Dr. Josef Hingerl. Die Impfärzte hätten nicht korrekt aufgeklärt und sich damit strafbar gemacht. Und mit dem Islamwissenschaftler Dr. Alfred Schlicht geht es um die Terrorgefahr auf deutschen Weihnachtsmärkten, radikale Islamisten und das Männlichkeitsbild von Muslimen.
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Kontrafunk aktuell vom 7. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 07.12.2023 05:05 Uhr
Über deutsche Banken und ihre Gewinne geht es in der Ausgabe vom 7. Dezember. Benjamin Gollme spricht mit dem Makroökonomen Prof. Bernd Lucke von der Universität Hamburg. Lucke schlägt vor, 40 Milliarden Euro Gewinn zugunsten des Staatssäckels abzuschöpfen. Die Insolvenz des österreichischen Immobilienentwicklers Signa Holding zieht weiter Kreise. Bankhäuser in der Schweiz und Deutschland sind betroffen. Der Ökonom Dr. Markus Krall befürchtet eine neue Bankenkrise und eine breite Insolvenzwelle. Und mit dem Bildungsphilosophen Dr. Matthias Burchardt geht es um das schlechte Abschneiden Deutschlands in der Pisa-Studie. Lag es an den Covid-Maßnahmen? An der Migration? Oder am strukturellen Problem der deutschen Schulen?
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Kontrafunk aktuell vom 6. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 06.12.2023 05:05 Uhr
Welche Voraussetzungen braucht es, damit sich die Medizin endlich dafür interessiert, was die sogenannte Impfung mit den Schwangeren gemacht hat? Über das Thema spricht Moderator Gernot Danowski mit Sven Hildebrandt. Er ist Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Hochschule Fulda. Die Neutralität der Schweiz ist wieder mal in Gefahr. So zumindest die Befürchtung von Dr. Valentin Landmann. Er ist Mitinitiator der Schweizer Neutralitätsinitiative, und mit ihm sprechen wir darüber, ob es für die Schweiz überhaupt noch einen Weg zurück zur Neutralität gibt. Die deutsche Autoindustrie – liegt sie am Boden, oder hat sie die Kurve gekriegt? Um das Thema geht es mit dem ehemaligen BMW-Manager Dr. Helmut Becker.
Und Cora Stephan kommentiert den aktuellen Auftritt von Markus Ganserer. -
Kontrafunk aktuell vom 5. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 05.12.2023 05:05 Uhr
Deutschlands Energiepolitik gleicht international der eines Geisterfahrers. Wie schlimm die Energielage im Land tatsächlich ist, fragt Marcel Joppa den Stromdatenanalysten Rüdiger Stobbe. Dank der grünen Wirtschaftspolitik gerät nun auch die deutsche Bundeswehr ins Straucheln: Die ausgeuferten Energiekosten der Bundeswehrliegenschaften sind nur der Anfang, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Oberst a. D. der Bundeswehr Rüdiger Lucassen im Interview. Als Folge der jüngsten Politik und zahlreicher Herausforderungen kehren immer mehr Wähler den Grünen den Rücken zu und stärken stattdessen konservative Parteien – nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz. Wie sich die schweizerische Politiklandschaft verändert, erklärt der PR-Berater Alexander Segert, der für die SVP erfolgreich Wahlkampagnen entworfen hat. In einem Kommentar von Jan David Zimmermann geht es schließlich um die Kritik an Israel im Nahostkonflikt und um fundamentale Grenzüberschreitungen.
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Kontrafunk aktuell vom 4. Dezember 2023
Erstausstrahlung: 04.12.2023 05:05 Uhr
Hat der Westen einen Verhandlungsfrieden zwischen Russland und der Ukraine im März 2022 verhindert? Darüber haben sich zumindest viele den Kopf zerbrochen, denn es gab Verhandlungen zwischen beiden Parteien in Istanbul. Warum diese scheiterten und welchen Inhalt sie hatten, darüber hat sich jetzt der damalige ukrainische Delegationsleiter Dawyd Arachamija geäußert. Über diese Entwicklungen spricht Moderator Gernot Danowski mit dem Journalisten Thomas Fasbender. Wir blicken auf einen anderen Krieg und auf die humanitäre Katastrophe im Jemen. Über die dortige Situation berichtet die Medair-Katastrophenhelferin Evelyn Speich. Der Experte für Steuer- und Gesellschaftsrecht Martin Vinzenz Freiherr von Kraské spricht mit uns über die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen. Er warnt, dass gerade der Mittelstand darunter leiden könnte. Und Hauptstadtkorrespondent Frank Wahlig nimmt sich in einem Kommentar die Schmerzbefreitheit der Ampelregierung vor.
Außenministe rin auf ihrer USA-Tour. Während sie im Bus eine kurze Strecke in Texas
zurücklegte, durfte Deutschlands riesiger Regierungsflieg er ohne Passagiere hinterher fliegen."
Wär doch gelacht, wenn wir es in solidarischem Zusammenschluss der Gesamtgesellsch aft nicht schaffen würden, das Klima zu retten
("We have penetrated the parliaments") sprach Klaus für Mr.Global.
Uns genügt es einander die Verfassung zu rezitieren.
Wie glaubhaft ist die Behauptung des Betreibers, in diesem Fall also MS, auf Daten auf den eigenen Speichern selber keinen Zugriff zu haben, und sie nicht für eigene Zwecke zu missbrauchen?
Wenn ich betrachte, welchen politischen Einfluss diese Firma und ihr Gründer mittlerweile haben, liegt die Glaubwürdigkeit dieser Behauptung für mich bei Null!
Erstere Gruppe betrifft meistens Privatpersonen: alleine das Abspeichern von Kontaktdaten auf einem Smartphone mit Anschluss an die Cloud stellt bereits juristisch eine strafbewehrte Handlung da, denn wohl niemand hat sich von seinen Kontakten die Erlaubnis eingeholt, deren Daten in der Cloud zu speichern. Sogar das Hochladen eines Fotos kann eine Verletzung des Datenschutzes darstellen, wenn andere Personen auf dem Bild eindeutig erkennbar sind.
Die zweite Personengruppe beinhaltet Ämter, Behörden, Arztpraxen, Kanzleien, Geschäfte, usw, also alle Institutionen, die unsere Daten haben müssen, damit wir ihre Dienste in Anspruch nehmen können. Die dortigen Angestellten, die mit der Eingabe und Betreuung der Kundendaten beauftragt sind, müssen natürlich dem Chef gehorchen, und wenn der sagt, es wird eine Cloud benutzt, dann müssen diese Angestellten das tun. Wobei sie in den allermeisten Fällen gar nicht wissen, was sie da tun und warum sie es besser nicht tun sollten.
haben, mögen andere, also klügere Köpfe entscheiden. Ich weiß nur, daß sie für das
vergangene Jahr mehr als 560 Tage vorher- bzw. zurückgesagt hat. Wer Zweifel hegt,
der schaue und höre sich das auf yt an. Demnach wäre es also üble Nachrede, wer
sagt, alles an ihr sei schlecht. Keiner hat so richtig mitbekommen, daß AB für sich
und die Welt ein neues Aufgabenfeld kreiert hat - ein inter- bzw. transfeministis ches.
Sie verteilt jetzt nicht nur Geldgeschenke und bringt Raubgut in die hundertausende
von Kilometern entfernten Länder zurück - nein, sie beglückt die Menschheit nun
auch noch mit ... sagen wir's so: mit deutlich mehr Lebenszeit. Manchmal denke ich,
möglicherwei se ist alles nur eine Neufassung und ein Recycling von Klimbim: sie
schlitzt sich einfach ein, zwei, drei Löcher ins Kleid, und find' das wunderbar. Alles ist
demnach wie gehabt. Mein Resümee: Wer bei dieser Frau, dieser Noseweisen, nicht
schnell genug auf einen Baum gekommen ist ...
Antwort:
Der Bordcomputer war die weiseste Entität an Bord und hat erkannt, daß es für das Ansehen Deutschlands besser ist, wenn sie Australien und Neuseeland nicht erreicht.
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