Kontrafunk aktuell vom 18. April 2024
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Viktor Orbán, Mateusz Morawiecki und Hans-Georg Maaßen. In Brüssel sollten bekannte und hochrangige europäische Konservative sprechen. Doch ein Bürgermeister versuchte die Konferenz Natcon zu verhindern. Darüber sprechen wir mit einem Teilnehmer der Konferenz, dem Politikwissenschaftler Dr. Ralph Schöllhammer. Die Klimapolitik der deutschen Bundesregierung gefährdet den Individualverkehr der Zukunft. Zu diesem Thema begrüßen wir Prof. Alexander Eisenkopf von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen. Und mit dem ehemaligen Investmentbanker Urs Bolt sprechen wir über das Bitcoin-Halving. Das Großereignis der Kryptowelt steht kurz bevor. Welche Zukunft hat der Bitcoin? Kann er sogar die regulären Währungen ablösen?
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Kontrafunk im Gespräch mit Alexander Eisenkopf
Klimaschutz und Verkehr
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Kontrafunk im Gespräch mit Ralph Schöllhammer
Versuch der Cancelung: Natcon in Brüssel
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Kontrafunk aktuell im Gespräch mit Urs Bolt
Bitcoin-Halving
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Kontrafunk-Kommentar von Markus Vahlefeld
Sieg für die Meinungsfreiheit
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten. Und heute lautet sie: Julian Reichelt gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bundesrepublik Deutschland. Und das ist mehr als nur eine gute Nachricht. Was war passiert? Julian Reichelt – Geschäftsführer und Gesicht des Nachrichtenportals „Nius“ – hatte auf Twitter gepostet: „Deutschland hat in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt! Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?“ Und weil sich das Innenministerium in Person von Nancy Faeser und das Familienministerium in Person von Lisa Paus und das Entwicklungshilfeministerium in Person von Svenja Schulze – weil sich alle einfach zu sicher sind, dass sie den Rechtsstaat, die Meinungsfreiheit und die Gewaltenteilung handstreichartig aushebeln können, hat die Bundesrepublik Deutschland gegen diesen Tweet von Julian Reichelt geklagt. Der Berliner Anwalt Christian Schertz war der anwaltliche Vertreter der Bundesrepublik. Nicht gerade jemand, der sich einen Namen im Kampf für die Meinungsfreiheit gemacht hat. Stattdessen jemand, dessen Geschäftsmodell es scheinbar ist, die Bundesrepublik gegen Journalisten zu vertreten.
Die Sache selbst, dass die Bundesrepublik 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Afghanistan leistet und dort selbstredend die Taliban herrschen und ergo das Geld unter ihre Verwaltung fällt – die Sache selbst ist unstrittig. Es ist ja ein Muster, das man bereits von der Hamas-Unterstützung im Gazastreifen kennt und das ein nicht unentscheidender Teil feministischer Außenpolitik zu sein scheint: Verbrecherstaaten und nie gewählte homophobe und judenfeindliche Regierungen mit Hunderten Millionen von Steuergeldern zu fördern und sich gleichzeitig dabei tolerant und queer zu gebärden. Diesen Spagat schafft nur die deutsche Bundesregierung.
Dass Julian Reichelt dann ausspricht, was Millionen Menschen denken und was fast genauso unstrittig ist, nämlich, dass wir „in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus leben“, das sich Bundesregierung nennt, genau das sollte ihm untersagt werden. Der Tweet war vom August 2023; im Oktober hatte das Landgericht Berlin – also die erste Instanz – entschieden, dass es eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage sei. Die Bundesrepublik in Person von Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze legte dagegen Beschwerde ein und das Kammergericht Berlin erließ im November letzten Jahres einen Beschluss, der Julian Reichelts Aussage verbot, unter anderem, da diese geeignet sei, „das Vertrauen der Bevölkerung und die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden“.
Fast wären die Verächter der auch polemischen Meinungsfreiheit an ihrem Ziel gewesen, hätte nicht der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sofort dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Was auffällt, ist: Die Verfassungsbeschwerde in der Causa Reichelt wurde im Januar 2024 eingereicht, nun, im April des Jahres – also keine drei Monate später – hat das Bundesverfassungsgericht schon geurteilt. Normalerweise dauert so etwas Jahre. Und das Urteil ist eine veritable Klatsche für das Kammergericht Berlin, den Regierungsanwalt Schertz und natürlich für die Bundesregierung. Aber mehr noch ist es eine Klatsche für alle, die die sogenannte staatliche Delegitimierung als verfassungsschutzrelevant und ergo als Straftat verfolgen wollen.
Warum das Bundesverfassungsgericht so schnell geurteilt hat? Darüber kann man nur spekulieren. Aber der Verdacht liegt nahe, dass selbst diesem Bundesverfassungsgericht, das sich während der Corona-Zeit nicht gerade als Vorkämpfer von Freiheitsrechten erwiesen hat, langsam die Hutschnur platzt. Denn was sich die Regierung hier leistet – nämlich Journalisten vor Gericht zu verfolgen –, ist nichts anderes als ein Skandal. Wie viel Schiss in der Büx müssen diese unsere Minister – und hier verzichte ich mal nicht aufs Gendern – und vor allem Ministerinnen eigentlich haben, dass sie Journalisten für pointierte Meinungsäußerungen verfolgen wollen?
Man erinnere sich nur an den Fall von Henryk Broder, den das Innenministerium in Person von Nancy Faeser versuchte, als islamfeindlichen Journalisten zu diffamieren. Auch Frau Faeser holte sich damit vor wenigen Wochen eine blutige Nase. Auch hier war Rechtsanwalt Steinhöfel wieder mit von der Partie und fügte der Bundesregierung eine empfindliche Niederlage zu.
Journalisten versuchen mundtot zu machen, ist der Ausweis von totalitären Regimen. Und zumindest gegen diese Auswüchse der grün-roten Politik hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun sein Veto eingelegt. Man kann nur hoffen, dass auch ein Herr Haldenwang das Urteil ganz genau liest. Am besten wäre es, er würde es sich an die Wohnzimmerwand nageln und auswendig lernen. Dann hätten wir zumindest vor seinen Maßlosigkeiten wieder Ruhe!
Sagt der eine: "Heil Habeck!"
Sagt der andere: "Heil' den doch selber!"
Dr. Ralph Schöllhammer analysiert das aktuelle politische Zeitgeschehen wirklich hervorragend. Zusammen mit dem auch großartigen Bernhard Heinzlmaier stellt er das im Nachtflug von Exxpress.at wöchentlich unter Beweis. Während Heinzlmaier in der Kritik an den aktuell herrschenden, mit Schöllhamer auf Augenhöhe ist, gibt es doch Unterschiede in der Analyse. Heinzlmaier brilliert regelmäßig in seiner Kolumne auf Exxpress.at, die meist ein echter Genuss zu lesen ist. Während Schöllhammer aus meiner Sicht eher nüchtern analytische Fakten nennt, ohne sich von aktuell herrschenden Narrativen blenden zu lassen. Seine Aussagen treffen mehrheitlich ins Schwarze und einige sind in dieser Form bei niemandem sonst zu hören, obwohl sie die Essenz des Zeitgeschehens beschreiben.
Darum dürfte es aus meiner Sicht gerne mehr Ralph Schöllhammer auf Kontrafunk geben.
Die Reaktionsschnel ligkeit des ersten Senats ist in der Tat bemerkenswert und es stellt sich die Frage nach dem Hintergrund (der ja eigentlich nur politisch sein kann) und den Schlüssen, die man daraus ziehen könnte.
Es ist nach all dem, was in den letzten Monaten vorgefallen ist, unfassbar, dass ein Mann wie Haldenwang immer noch im Amt ist, von den angesprochenen Minister🌟innen ganz zu schweigen
Denn solange er nicht das Dogma der durch menschlichen CO2-Ausstoß verursachten „Klimakata strophe“ kategorisch als das bezeichnet, was es ist (und zugegebenermaßen dadurch teilweise seine Existenzgrundla ge zerstört): ein religiöses Dogma ohne jede naturwissenscha ftliche Evidenz, solange muß er sich auch den Vorwurf gefallen lassen, Profiteur dieser verbrecherische n Politik zu sein.
Einer von Hunderttausende n Expert*Innen, Berater*Innen, Beamt*Innen, Forscher*Innen etc., die in Deutschland mit sprichwörtlich heißer Luft ihr Geld verdienen. Geld der rarer werdenden Spezies Nettozahler, deren Businessmodell noch nicht darin besteht, ihren Lebensunterhalt durch Transferzahlung en auf Kosten jener zu bestreiten, die unser „demokrati scher“ Staat durch konfiskatorisch hohe Besteuerung beraubt.
Denn auch des Professors Leistung für die Gesellschaft beruht zumindest zum Teil auf einer „wissensch aftlichen“ Expertise, die jenseits des auf der Mär vom „klimaschädlichen“ CO2 basierenden Systems nicht von geringster Relevanz und daher auch von niemandem nachgefragt wäre.
Zu Herrn Vahlefeld: Ist mir möglicherwei se entgangen, daß aus dem guten alten Journalisten nun offiziell der „Tschornal ist“ wurde? Oder ist dies einfach der allgem. Sprachverschlud erung geschuldet...
Ich würde gerne wissen, wieso Herr Eisenkopf bei Minute 13 die Einsparung von Abgasen bei Einführung eines Tempolimit eine "einmalige Einsparung" nennt.
Ein Tempolimit wäre nicht einmalig, sondern dauerhaft. Und damit würden auch dauerhaft Abgase eingespart. Von der Erhöhung des Verkehrsflusses , der Reduzierung von Unfällen und Verkehrstoten ganz zu schweigen.
Die Bezeichnung "einmalig" hätte ich in diesem Zusammenhang von einem Lobbyisten erwartet.
Wenn ich also den Verkehrsfluß erhöhe, habe ich weniger Unfälle?
Soll heißen: bei einem Tempolimit fließt der Verkehr besser. Er wird dadurch nicht mehr.
Geben Sie es zu - Sie arbeiten für die Grünen, stimmts?
Zweitens: ich sehe täglich auf den Straßen, daß überall dort, wo es ein Tempolimit gibt, der Verkehr besser fließt als auf deutschen Autobahnen. Die immer wieder gepriesene "freie Fahrt für freie Bürger" reicht in Deutschland nur bis in den nächsten Stau. Und paradoxer weise sind es meist die "freien Bürger", die aufgrund ihrer " freien Fahrt" und der damit verbundenen Fahrweise genau die Staus verursachen, die wird täglich erdulden müssen.
Haben Sie falsch verstanden.
Von Freie Fahrt für freie Bürger auf 120 Km/ h ist eine einmalige Geschwindigkeit sbeschränkung, weil durchaus noch Steigerungen denkbar sind, von 120 Km/ h auf 100Km/ h oder 90 Km/h, wie es vormals auf der Interzonenautob ahn von Berlin-West nach Westdeutschland , in der DDR geregelt war.
Solange Sie, liebe Kontrafunk-Redaktion, von diesem Irrtum nicht Abstand nehmen, bleiben Sie in Sachen Klima Mainstream wie alle anderen auch.
Herr Gollme: Bitte machen Sie in diesem Punkt endlich Ihre Hausaufgaben. Schauen Sie sich endlich den kostenlosen Film „Climate The Movie“ an: DAS ist der Stand kritischen Wissens.
-> https://youtu.be/uG1qrhjrZIc
Später diskutierten die beiden noch einmal ausgiebig die Frage, ob und wie man im Verkehr CO₂ einsparen könne.
Das ist, als ließe sich der Psychiater auf die Behauptung des Patienten ein, Napoleon zu sein, um im Nachgang nur noch zu diskutieren, ob der die linke oder rechte Hand ins Revers steckt.
Zeitvergeudung. Der Kontrafunk sollte lieber Leute interviewen, die dezidiert erläutern können, warum CO₂ kein Thema ist. Ansonsten wirken solche Gespräche wie der Versuch, das Märchen doch noch hinüberzurette n in den Bereich der Wirklichkeit.
Die Konferenz Natcon in Brüssel, da schreit mir doch das Treffen von konservativen Politikern in Potsdam geradezu zu ins Gesicht, dieses Treffen in Brüssel, die Konferenz Natcon als eine Wannseekonferen z XXL zu bezeichnen.
Welche AfD-Politiker aus dem Vorstand waren zu der Konferenz in Brüssel eingeladen und vor Ort? Oder wird auch unter Konservative gegen die AfD eine Brandmauer errichtet?
Und wenn der Bürgermeiste r in Brüssel, der den Verfassungsbruc h angeordnet hat, wie dessen Vorgehen der Belgische Premierminister es genannt hat, warum wird der nicht augenblicklich verhaftet, angeklagt und verurteilt?
Ist ein Bruch der Verfassung so etwas wie "falsch Parken" oder "ruhestörender Lärm" geworden? Wie schon bei Merkel ihre Verfassungsbrüche weder angeklagt noch sonstige Konsequenzen für diese Frau gehabt haben.
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